"Glücklich, wer mit den
 Verhältnissen zu brechen
 versteht, ehe sie ihn
 gebrochen haben."

 Franz von Liszt



Strafgesetzbuch (StGB

§ 223 - Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Wortlaut des Strafgesetzbuches



Anmerkung:

Die besonderen Rechte bei Taten an Behinderten und Kranken ergeben sich aus dem Tatbestand der "Steigerung eines pathol. Zustandes". Wem also in Kenntnis der besonderen Empfindlichkeit eines Anderen eine ganz übliche Handlung oder ein Unterlassen vorgeworfen werden kann, mit welchen er "das Wohlbefinden eines Dritten erheblich beeinträchtigt", der kann wegen Körperverletzung bestraft werden, ganz gleich ob die gleiche Handlung sich bei einem Gesunden in dem Maße oder überhaupt auswirkt. Primär empfehlen wir Strafanzeige wegen Körperverletzung zu erstatten. Der Versuch der Tat ist strafbar.

Zudem hat die Polizei nach dem Polizeiaufgabengesetz die gesetzliche Aufgabe der Kriminalprävention. Auch die Tatsache, daß die Polizei "von amtswegen" zu ermitteln hat und Behinderte und Kranke oft alleinstehend sind, kann bedeutsam sein. In manchen Fällen stellen sich Nachbarn als Zeugen nicht zur Verfügung, wenn sie keine eigenen Interessen an einer Strafverfolgung haben oder weil sie Mißhandlungen Behinderter oder chron. Kranker für nicht strafbar halten oder gar billigen.

Das Strafrecht stellt - anders als das Ordnungsrecht - auf die Wirkung einer Handlung ab, diese kann bei Menschen unterschiedlicher Empfindlichkeit ganz verschieden sein. Leider werden Polizisten oftmals nur nach ordnungsrechtlichen Erwägungen tätig. Der strafrechtliche Schutz Behinderter und Kranker wird regelmäßig vernachlässigt. Es besteht eine Pflicht in derartigen Fällen zu ermitteln. Hier muß die Ausbildung verbessert werden.

Ich habe bei den Anhörungen des Bundestagsausschusses für Bildung, Wissenschaft und Technikfolgenabschätzung zu dem gemeinsamen Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit von BMG und BMU die Patienteninteressen vertreten.

Heinz A. Guth, Bayreuth








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Heinz A. Guth, Mitglied des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e.V.


Rücksichtnahme senkt die Kosten im Gesundheitswesen!